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AfD Verbot – dann prüft doch bitte endlich

Ich bin übrigens auch für eine Prüfung des AfD-Verbots.

Bereitet dem unwürdigen Spuk endlich ein Ende.
Ich weiß natürlich, warum Ihr immer nur über die Prüfung schwadroniert, aber nie zu Potte kommt. Weil Ihr wisst, dass es nicht durchkommen wird. Das gibt die Partei als Ganzes schlicht nicht her.

Dass da im Dunstkreis viel Ekliges rumschwimmt, geschenkt. Natürlich tut es das. Und in der Partei selbst gibts auch genug Ekelfaktor. Für ein Parteiverbot reicht aber „Das ekelt mich.“ nicht. Da brauchts Verfassungsgefährdung, eindeutige Opposition zur FDGO, dies das, haste nicht gesehen.

Um verboten zu werden, reicht übrigens eine vermeintlich verfassungsfeindliche Haltung gar nicht aus. Die Partei muss auch die Möglichkeiten und konkretes Potential besitzen, diese Ziele (Vernichtung der FDGO, Vernichtung der BRD) auch umzusetzen.

Wer daran Zweifel hegt, kann sich gerne Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie §§ 43 bis 47 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und zusätzlich die gängige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts anschauen. Das Erfordernis, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern auch ein „Potential“ zur Durchsetzung dieser Ziele besitzen muss, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Grundgesetzes, sondern aus der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, insbesondere im NPD-Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13).

Dort stellte das Gericht unmissverständlich klar, dass eine bloße Verfassungsfeindlichkeit für ein Parteiverbot nicht genügt.

Aktuell ist nichts davon bei der AfD in hinreichendem Maße gegeben und die Chancen darauf, dass Verfassungsrichter das auch so sehen, sind recht hoch. Die AfD ist zudem ja nicht einmal eindeutig verfassungsfeindlich: Während zwar einzelne Verfassungsschutzabteilungen eine solche Feindlichkeit festgestellt haben wollen, steht die Partei als Ganzes in allen relevanten Belangen und Faktoren auf mindestens mal ebenso festen Beinen wie alle anderen Protagonisten der aktuellen politischen Bühne. Nirgends im Programm der AfD findet sich klar verfassungsfeindlicher Inhalt.

Während manche Sympathisanten durchaus waschechte Faschisten und damit Verfassungsfeinde sind, kann man nun wirklich die Sympathisanten einer Partei hierfür nicht als entscheidenden Faktor heranziehen. Ansonsten bekommen mindestens mal Linke, BSW, Grüne und SPD auch ernstliche Probleme.

Und was die Mitglieder angeht…wenn wir das, was einzelne Mitglieder einer Partei – insbesondere in lustigen Orts- und Kreisverbänden, die auf Bundesebene keinerlei Relevanz haben – sagen als entscheidenden Faktor für die Frage eines Verbots heranziehen wollen, müssten wir zweifelsohne jede einzelne Partei verbieten. Keine einzige Partei im politischen Spektrum kann wahrheitsgemäß und reinen Wissens von sich behaupten, nicht irgendwann mal eine Handvoll fragwürdiger Mitglieder gehabt zu haben, die fragwürdigen Unsinn von sich gaben. In dem Topf liegt von JEDER Partei was. Das kann nicht reichen.

Das wissen jene, die ständig über die Prüfung reden, auch. Deswegen stoßen sie das ja auch nicht ernsthaft an.



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